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Grundstück vermessen: Grenzvermessung, Grenzfeststellung, Zerlegung, Gebäudeeinmessung

Grundstück vermessen: Grenzvermessung, Grenzfeststellung, Zerlegung, Gebäudeeinmessung

Grundstücksvermessung und Grenzvermessung aus Rostock Sie möchten Ihr Grundstück vermessen lassen? Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Vermessungsbüro GOLNIK & PARTNER aus Rostock beraten wir Sie gern und stehen Ihnen in allen Fragen zum Thema amtliche Grundstücksvermessung und Grenzvermessung zur Seite. Zur amtlichen Vermessung eines Grundstücks, der sog. Liegenschaftsvermessung, zählt z. B. die Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung , die Flurstücksbildung bzw. Teilungsvermessung oder auch Parzellierung (durch Sonderung oder Zerlegung), die Abmarkung , die Verschmelzung und die Gebäudeeinmessung Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erfüllen als hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens auch hoheitliche Aufgaben für den Staat. Sie sind als beliehene Freiberufler funktional einer Behörde gleichgestellt. In Mecklenburg-Vorpommern sollen sie die Liegenschaftsvermessungen durchführen und werden auf Antrag tätig. Ein landesweit einheitliches Berufsrecht und die Bindung an eine Gebührenordnung gewährleisten Rechtssicherheit, Objektivität und Neutralität . Vertrauen Sie uns als amtlicher Vermesser! Was ist das Liegenschaftskataster? Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. In Mecklenburg-Vorpommern sind in diesem Verzeichnis alle Flurstücke und Gebäude (zusammen als Liegenschaften bezeichnet) nachzuweisen. Dies dient vorrangig der Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der Bemessung der Grundsteuer. Mit fortschreitender Digitalisierung hat sich das Liegenschaftskataster zudem zu einem Mehrzweckkataster entwickelt, welches heutzutage als Basisinformationssystem für verschiedenste Fach- und Aufgabenbereiche dient - darunter Umwelt, Planung, Verwaltung, Rechtsfragen, Statistik und Industrie. Was ist ein Flurstück? Flurstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Im grundbuchrechtlichen Sinn bezeichnet ein Flurstück die kleinste buchbare Einheit eines Grundstücks. Ein Grundstück besteht daher aus ein oder mehreren Flurstücken. Kosten Kosten richten sich nach der Kostenordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V). Sie sind damit bei allen Vermessungsstellen gleich. Eine kostenlose und unverbindliche Kostenschätzung können Sie im Vorfeld zum Vermessungsantrag bei uns anfordern. Wir beraten Sie gern! Leistungsbereiche Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung Flurstücksbildung Abmarkung Gebäudeeinmessung Verschmelzung von Flurstücken Ihr Vermesser mit Hauptsitz in Rostock
professionelle vermessung von gebäuden und grundstücken

professionelle vermessung von gebäuden und grundstücken

stimmen die in exposés gemachte angaben mit der realität überein? wo genau sind die grundstücksgrenzen und welche Höhen, bzw. Gefälle sind auf dem Grundstück gegeben? mit unserem hochmodernen vermessungsequipment und unserer reichen erfahrung beantworten wir diese fragen für sie.